Ich bin anerkannt zur Abnahme der Sachkundeprüfungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG).
Sie können bei mir auch die Sachkundeprüfung für die Gruppe der "20/40"-Hunde gemäß § 11 Landeshundegesetz NRW (Nordrhein Westfalen) absolvieren. Bitte vereinbaren Sie gegebenenfalls hierfür einen Termin.
Alle Neuhundehalter, die sich ab dem 01.07.2011 ihren ersten Hund anschaffen müssen in Niedersachsen diese Sachkundeprüfung ablegen. Die theoretische Prüfung ist dabei ab dem 01.07.2013 vor Anschaffung des Hundes erforderlich. Die praktische Prüfung kann dann innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung absolviert werden.
Informationen zur Sachkundeprüfung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums finden Sie beim Ministerium. Ab sofort führe ich die Prüfungen nur noch nach dem niedersächsischen Sachkundekatalog durch !!
Die wichtigsten Informationen rund um die Sachkundeprüfung habe ich nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei mir an. Auch zu allen Fragen rund um den Test stehe ich gern zur Verfügung.
Die Sachkundeprüfung überprüft den Umgang des Halters mit dem Hund und sein Verhalten in der Öffentlichkeit. Sie richtet sich an Hundehalter und Hundeinteressierte. Die Durchführung der Sachkundeprüfung ist in Niedersachsen einheitlich geregelt und besteht aus einem computergestützten theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
Das ist mittlerweile nicht nur unter Hundehaltern hinlänglich bekannt, sondern in zahlreichen Studien wissenschaftlich belegt.
Hunde haben einen positiven Einfluß auf Lebensqualität und Gesundheit und werden als Helfer für kranke und behinderte Menschen eingesetzt. Sie sind geduldige Zuhörer für Kinder und akzeptieren
Menschen, unabhängig von gesellschaftlicher Position und Aussehen.
Seit Jahrhunderten leben Menschen und Hunde eng zusammen, dabei haben sich Hunde immer den wechselnden Lebensbedingungen angepasst.
Manchmal aber stößt der älteste Freund des Menschen nicht auf Sympathie. "Schlechtes Benehmen" ist die wichtigste Ursache hierfür. Umfragen belegen dies. Hunde, die durch anhaltendes Bellen, Zerren
an der Leine, Hochspringen an fremden Personen oder aggressives Verhalten gegenüber Artgenossen oder gar Menschen auffallen, tragen erheblich dazu bei, die öffentliche Meinung negativ zu
beeinflussen. Schuld ist meist die mangelnde Kompetenz des Halters.
Die Bundestierärztekammer befürwortet seit Jahren bereits die Förderung der Sachkunde bei Hundehaltern, nicht zuletzt schon aus tierschutzrechtlicher Sicht. Dieser Ansatz scheint uns doch auf Dauer
erheblich erfolgsversprechender zu sein als die derzeit geltenden Regelungen, die auf "Rasselisten", Maulkorb- oder Leinenzwang basieren und bislang nachweislich keine Verbesserung der Situation
gebracht haben.
Niedersachsen ist diesen Vorgaben gefolgt und hat den Sachkundenachweis für Hundehalter im neuen Hundegesetz vorgeschrieben.
Lernen Sie als verantwortungsbewusster Hundehalter dazu, damit Ihr Hund lernen kann "gesellschaftsfähig" zu sein. Untermauern Sie Ihre Kenntnisse mit einem Hundeführerschein.
Sachkundige Hundehalter mit gut erzogenen Hunden genießen eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und fördern zusätzlich das positive Bild
des Hundes in der Öffentlichkeit!
Theoretische Prüfung Hundehaltersachkunde
Von der AG Sachkunde wurden zur Verfügung gestellte Fragenkataloge insbesondere des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen), des BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundetrainer e.V.), des BHV
(Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen) sowie zum D.O.Q.-Test 2.0 (Dog-Owners-Qualification-Test 2.0) zu einem gemeinsamen Fragenpool zusammengefügt. Dieser überarbeitete
Katalog mit mehreren hundert Fragen bildet die Grundlage des theoretischen Sachkundenachweises. Der theoretische Sachkundenachweis kann von den Hundehalterinnen und Hundehaltern als Online-Test
abgelegt werden. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test bestehend aus 35 Fragen. Die Themenbereiche umfassen: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit; Zucht,
Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht. Die Bereitstellung des Multiple-Choice-Tests erfolgt durch eine beauftragte zentrale Stelle.
Praktische Prüfung der Hundehaltersachkunde
Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung liegt nicht auf der
Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters. Sofern die Hundehalterin/der
Hundehalter einmal erfolgreich eine praktische Prüfung abgelegt hat, muss sie/er diese Prüfung nicht bei Anschaffung eines weiteren Hundes wiederholen. Im Falle des Haltens eines als gefährlich
eingestuften Hundes muss mit diesem Hund die praktische Sachkundeprüfung erneut abgelegt werden. Die zu prüfenden Situationen und die Bewertung der Prüfung werden vom Landwirtschaftsministerium
vorgegeben.
Der praktische Teil kann erst nach bestandener Theorieprüfung absolviert werden. Zu beiden Prüfungsteilen erhalten Sie bei Bestehen ein amtliches Zertifikat.
Beitrag über die theoretische Sachkundeprüfung D.O.Q. Test 2.0 für Hundehalter und über ein Vorbereitungsseminar. Ausschnitt aus der Nachrichtensendung von OSF1 vom 28.08.2011.
Beitrag über die praktische Sachkundeprüfung D.O.Q. Test 2.0 für Hundehalter und über unser Vorbereitungsseminar. Ausschnitt aus der Nachrichtensendung von OSF1 vom 02.09.2011.
Und hier der neueste und ausführlichste Fernsehbeitrag aus der Sendung "Land und Leute" auf OS1TV vom 26.03.2013